Allgemeine Geschäftsbedingungen



Präambel

Sharehouse ist ein Onlineportal für Anbieter und Nachfrager von Lagerplätzen (nachfolgend „Nutzer“), über das einfach und übersichtlich Logistikdienstleistungs- und Lagerverträge abgeschlossen werden können. Dienstanbieter ist die Sharehouse GmbH & Co.KG, Schifferstraße 26, 47059 Duisburg (nachfolgend „Anbieter“).

Verträge, die über Sharehouse geschlossen werden, kommen ausschließlich zwischen den Nutzern zustande; der Anbieter wird selbst nicht Vertragspartei.

Der Zugang erfordert eine vorherige Registrierung des Nutzers. Durch die Registrierung stimmt der Nutzer der Einbeziehung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zu.

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Anbieter den Nutzer mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird der Anbieter den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.

1.3 Sharehouse richtet sich an Unternehmer und soll nicht von Verbrauchern genutzt werden. Der Nutzer ist Verbraucher, wenn der Zweck der Nutzung von Sharehouse nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter gewährt registrierten Nutzern Zugang zu Sharehouse. Dem Nutzer werden über die Plattform Informationen und Dienste bereitgestellt. Die Nutzer können über die Plattform unter anderem Lagerverträge schließen. Der Abschluss wird durch voreingestellte Eingabemasken vereinfacht; über die Plattform können die Nutzen Einzelheiten der Lagerverträge auch selbst aushandeln oder anpassen. Die Nutzer verpflichten sich, Verträge über logistische Dienstleistungen, welche über Sharehouse abgeschlossen werden, ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) miteinander abzuschließen. Dies dient der besseren Vergleichbarkeit der angebotenen Dienstleistungen.

2.2 Zu den auf Sharehouse verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen der Anbieter lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen AGB abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die der Anbieter jeweils hinweisen wird.

2.3 Ein Anspruch auf die Nutzung der auf dem Portal verfügbaren Informationen und Dienste besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Anbieter. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Der Anbieter macht ausdrücklich keine Verfügbarkeitszusagen.

2.4 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, auf Sharehouse unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Anbieter wird hierbei jeweils auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen.

3. Registrierung und Aktualisierung von Nutzerdaten

3.1 Interessierte Nutzer können sich für die Nutzung von Sharehouse registrieren. Hierfür müssen bestimmte Pflichtangaben gemacht werden. Die während des Registrierungsvorgangs vom Anbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen von dem Nutzer vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Registrierung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.

3.2 Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Nutzer werden diese vom Anbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Anbieters korrekt und bestehen aus Sicht des Anbieters keine sonstigen Bedenken, schaltet der Anbieter den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Nutzer hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Registrierungsantrags. Ab Zugang der E-Mail ist der Nutzer zur Nutzung des Portals im Rahmen dieser AGB berechtigt. Hierzu muss der Nutzer vorab die Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.

3.3 Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

3.4 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten aktuell zu halten. Bei Veränderungen von zuvor gemachten Angaben, wird der Nutzer die Angaben in seinem Nutzerprofil unverzüglich aktualisieren.

4. Vergütung

4.1 Die Nutzung der Plattform ist zunächst unentgeltlich. Es fallen nur die üblichen Verbindungsentgelte der Telekommunikationsanbieter an.

4.2 Erst mit Abschluss eines Vertrags zwischen den Nutzern entsteht für den Anbieter ein Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Anbieter der Logistikleistungen in gesondert auf der Plattform ausgewiesener Höhe.

4.3 Der vorgenannte Vergütungsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung oder Nutzung der Plattform ein Vertrag bezüglich der Anfrage zustande gekommen ist. Dabei ist es unerheblich auf welchem Wege der Vertrag geschlossen wurde (via Plattform, Telefon, Email, etc.) Mitursächlichkeit des Anbieters ist ausreichend. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen so berührt dies den Vergütungsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von dem Dienstanbieter angebotenen Geschäft wirtschaftlich vergleichbar ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

5. Zugangsdaten

5.1 Während des Registrierungsvorgangs wird der Nutzer aufgefordert, einen Benutzernamen und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Daten kann sich der Nutzer nach Freischaltung des Zugangs auf dem Portal einloggen.

5.2 Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

5.3 Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicher zu stellen, dass der Zugang zu dem Portal und die Nutzung der auf dem Portal zur Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den Nutzer bzw. durch die von ihm bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

5.4 Der Nutzer haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Inanspruchnahme der Dienste durch den Nutzer

6.1 Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zu Sharehouse sowie auf die Nutzung der auf Sharehouse jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser AGB.

6.2 Soweit dies als Funktionalität auf dem Portal zur Verfügung steht, kann der Nutzer ein individuelles Benutzerprofil gestalten.

6.3 Soweit dies als Funktionalität auf dem Portal zur Verfügung steht, darf der Nutzer unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen Inhalte auf dem Portal einstellen und damit für Dritte verfügbar machen.

6.3.1 Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Nutzer dem Anbieter jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere

  • zur Speicherung der Inhalte auf dem Server des Anbieters sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte auf Sharehouse),
  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und
  • zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten an Ihren Inhalten.

Soweit der Nutzer Inhalte wieder von Sharehouse entfernt, erlischt das vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Anbieter bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die anderen Nutzer an von dem Nutzer eingestellten Inhalten bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.

6.3.2 Der Nutzer ist für die von ihm eingestellten Inhalte voll verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber dem Anbieter, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von Ihnen auf dem Portal eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt sind (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf dem Portal einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz zu gewähren.

6.3.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch Nutzer oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen 5.3.4 führen oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen 5.3.4 kommen wird. Der Anbieter wird hierbei jedoch auf berechtigte Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen 5.3.4 wählen.

6.3.4 Dem Nutzer ist jegliche Aktivität auf bzw. im Zusammenhang mit dem Portal untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

7. Sperrung von Zugängen

7.1 Der Anbieter kann den Zugang des Nutzers zu Sharehouse vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer gegen diese AGB- und /oder geltendes Recht verstößt oder verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen.

7.2 Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt der Anbieter die Zugangsberechtigung des Nutzers und benachrichtigt ihn per E-Mail.

7.3 Zur Qualitätssicherung wird der Nutzer, der Lagerplätze über das Onlineportal anbietet, dem Anbieter ermöglichen, die Richtigkeit der von dem Nutzer gemachten Angaben zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob sein Angebot qualitativ und quantitativ seiner Beschreibung entspricht. Hierzu wird der Nutzer dem Anbieter Auskunft erteilen, ggfs. Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren und ihm den Zugang zu der angebotenen Lagerfläche ermöglichen. Der Anbieter wird sich stets im Vorfeld ankündigen und das Lager nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Nutzers betreten. Besuche erfolgen nur zu üblichen Geschäftszeiten. Die Audits erfolgen stets zu Lasten des Anbieters. Stellt sich bei diesem Audit heraus, dass die Angaben des Nutzers nicht korrekt waren, so ist der Anbieter berechtigt, das Angebot des Nutzers zu löschen und ihm den weiteren Zugang zu versagen. Sollten dem Anbieter durch die Falschangaben des Nutzers Schäden entstehen, so wird der Nutzer diese Schäden ersetzen.

8. Haftung des Anbieters

8.1 Der Anbieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Anbieter gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt

8.2 Für andere als die im vorherigen Absatz genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet der Anbieter unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

8.3 Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.

8.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

8.5 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe des Anbieters.

9. Datenschutz

Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Weiteres wird in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt, die der Nutzer unter folgendem Link aufrufen kann: Datenschutz.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

10.2 Es gilt deutsches Recht.

10.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg.

Allgemeine Geschäftsbedingungenfür die individuelle Beratung



Präambel

Sharehouse ist ein Onlineportal für Anbieter und Nachfrager von Lagerplätzen (nachfolgend „Nutzer“), über das einfach und übersichtlich Logistikdienstleistungs- und Lagerverträge abgeschlossen werden können (nachfolgend „Lagerverträge“). Dienstanbieter ist die Sharehouse GmbH & Co.KG, Schifferstraße 26, 47059 Duisburg (nachfolgend „Dienstanbieter“).

Neben dem Onlineprotal besteht für Nutzer auch die Möglichkeit sich telefonisch oder per E-Mail mit dem Dienstanbieter in Verbindung zu setzen, der auch auf diesem Wege gerne Lagermöglichkeiten vermittelt. Diese Form der Vermittlung ist Gegenstand dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die individuelle Beratung“.

Der Dienstanbieter wird selbst nicht Vertragspartei des Lagervertrags. Der Lagervertrag kommt allein zwischen den Nutzern zustande.

1. Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Dienstanbieter und den Nutzern gelten ausschließlich diese AGB, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Fassung, sofern die Lagerfläche nicht über das Onlineportal gebucht wird, sondern auf anderem Wege.

1.2 Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstanbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Der Dienstanbieter ist nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätig, nicht für Verbraucher. Der Nutzer ist Verbraucher, wenn der Zweck der Bemühungen des Dienstanbieters nicht überwiegend der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Dienstanbieter wird sich bemühen, dem Bedarf der Nachfrager entsprechende Lagermöglichkeiten und ggfs. Zusatzleistungen zu ermitteln. Soweit möglich wird er dem Nachfrager ein oder mehrere Lagermöglichkeiten vorstellen. Ein Ermittlungs- oder Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet.

2.2 Die Nutzer werden Verträge über logistische Dienstleistungen, die durch den Dienstanbieter vermittelt wurden, auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) miteinander abzuschließen.

3. Mitwirkungspflichten der Nutzer

3.1 Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, sich über die Bonität und Zuverlässigkeit Ihrer potentiellen Vertragspartner zu informieren. Sollte der Dienstanbieter Aussagen über die Bonität und Zuverlässigkeit der Parteien machen, erfolgt dies allein aus Gefälligkeit und es wird kein Anspruch auf Richtig- oder Vollständigkeit erhoben.

4. Vergütung

4.1 Die Inanspruchnahme der individuellen Beratung ist zunächst unentgeltlich. Es fallen nur die üblichen Verbindungsentgelte der Telekommunikationsanbieter an.

4.2 Erst mit Abschluss eines Vertrags zwischen den Nutzern und nach Rechnungstellung des Anbieters von Lagerplätzen entsteht für den Dienstanbieter gegenüber dem Lageranbieter ein Vergütungsanspruch in Höhe von - soweit nichts Abweichendes vereinbart ist - 10 % des dem Nachfrager jeweils in Rechnung gestellten Nettobetrags.

4.3 Der vorgenannte Vergütungsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich der Anfrage zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit ist ausreichend. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen so berührt dies den Vergütungsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von dem Dienstanbieter angebotenen Geschäft wirtschaftlich vergleichbar ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

4.4 Der Lageranbieter wird den Dienstanbieter bei Vertragsbeginn mitteilen, welche Vergütung vereinbart wurde. Sollte ein bestimmter Abrechnungsturnus (monatlich, halbjährlich etc.) vereinbart worden sein, wird er auch hierüber informieren und dem Dienstanbieter jeweils eine Kopie der an den Nachfrager übersandten Rechnung schicken. Änderungen des Leistungsumfangs sind ebenfalls mitzuteilen. Sollte die Rechnung Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist der Lageranbieter berechtigt, entsprechende Schwärzungen vorzunehmen, solange sichergestellt ist, dass sich die Rechnung zuordnen lässt und der Rechnungsbetrag erkennbar ist.

4.5 Der Lageranbieter wird den Dienstanbieter bei Dauerschuldverhältnisses darüber informieren, wenn und zu welchem Zeitpunkt es beendet wurde und dies auf Verlangen des Dienstanbieters nachweisen.

4.6 Die Provisionsrechnung des Dienstanbieters wird alsbald nach Erhalt der in Ziffer 4.3 genannten Rechnungskopie an den Lageranbieter gestellt und ist zahlbar binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum, falls nicht anders besprochen.

5. Haftung des Dienstanbieters

5.1 Der Dienstanbieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Dienstanbieter gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt

5.2 Für andere als die im vorherigen Absatz genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet der Dienstanbieter unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

5.3 Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.

5.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

5.5 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe des Dienstanbieters.

6. Auditrecht des Dienstanbieters

Der Lageranbieter wird dem Dienstanbieter ermöglichen, die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben im Verdachtsfalle zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob sein Angebot qualitativ und quantitativ seiner Beschreibung entspricht. Hierzu wird der Lageranbieter dem Dienstanbieter Auskunft erteilen, ggfs. Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren und ihm den Zugang zu der angebotenen Lagerfläche ermöglichen. Der Dienstanbieter wird sich stets im Vorfeld ankündigen und das Lager nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Lageranbieters betreten. Besuche erfolgen nur zu üblichen Geschäftszeiten. Die Audits erfolgen stets zu Lasten des Dienstanbieters. Sollten dem Dienstanbieter durch die Falschangaben des Lageranbieters Schäden entstehen, so wird der Lageranbieter diese Schäden ersetzen.

7. Datenschutz

Der Dienstanbieter verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Weiteres wird in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt, die der Nutzer unter folgendem Link aufrufen kann: https://www.sharehouse.eu/data_protection.html

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

8.2 Es gilt deutsches Recht.

8.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg.